Der Rat der Europäischen Gemeinschaft hat beschlossen, dass die Ausbildung des Fahrpersonals im Güterkraftverkehr und in der Personenbeförderung mit Bussen in allen Mitgliedstaaten ein bestimmtes Mindestniveau erreichen soll. Die Mehrheit der Berufskraftfahrer in der Gemeinschaft führt ihren Beruf bislang ausschließlich auf der Grundlage ihres Führerscheins aus.

In Deutschland erfolgte die Umsetzung durch das "Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz - BKrFQG)".


Pflicht zur Teilnahme an der Berufskraftfahrer-Weiterbildung (Module 1 - 5)

Die Pflicht zur Teilnahme an Grundqualifikationsprüfungen und Weiterbildungsschulungen besteht grundsätzlich für selbstständige und angestellte Fahrerinnen und  Fahrer, die Fahrten zu gewerblichen Zwecken (das umfasst auch Werkverkehr und Transporthilfstätigkeiten) auf öffentlichen Straßen mit folgenden Kfz durchführen:

* Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse größer als 3,5 to im Güterkraftverkehr (Fahrerlaubnis  Klassen C 1, C 1 E, C, CE)
* Fahrzeuge mit mehr als 8 Fahrgastplätzen im Personenverkehr (Fahrerlaubnis  Klassen D 1, D 1 E, D, DE)

Jeweils innerhalb von 5 Jahren nach dem Stichtag 9. Sept. 2008 für die Personenbeförderung und nach dem Stichtag 9. Sept 2009 für den Güterkraftverkehr müssen die Kenntnisse durch Teilnahme an einer Weiterbildungsschulung aufgefrischt worden sein.

In diesem Zusammenhang bieten wir als anerkannte Ausbildungsstätte gem. § 7 Abs. 2 des BKrFQG Weiterbildungsseminare an.


Fünf Lehrgänge / Module bzw. Bände

Die Weiterbildung erfolgt in 5 Lehrgängen (Modulen) á 7 Stunden zu je 60 Minuten (insgesamt 35 Unterrichtsstunden). Diese 35 Pflichtstunden können auf einzelne Blöcke aufgeteilt und müssen nicht am Stück hintereinander absolviert werden. Die Blöcke á 7 Stunden dürfen auf mehrere Jahre verteilt werden. Für die Weiterbildung ist ausschließlich die Teilnahme am Lehrgang verpflichtend. Eine Abschlussprüfung ist nicht vorgesehen.

  • Band  1:  Wirtschaftliches Fahren
  • Bandl 2:  Sozial - Vorschriften
  • Band  3:  Ladungssicherung bzw. Fahrgäste beim Omnibusfahrer-Lehrgang
  • Band  4:  Recht + Dokument im Güterkraftverkehr
  • Bandl 5:  Sicherheitstechnik + Fahrsicherheit

Preis je Band sind  85,- € inkl. Lehrmaterial (MwSt-befreit gem. § 4 Nr. 21 b USt-Gesetz).
Preis je  Band bei 4 bis 10 Teilnehmer pro Person inkl. Lehrmaterial 75,- €
Preis je  Band bei ab 11 Teilnehmehmer pro Person inkl. Lehrmaterial 65,- €