Sie benötigen für Ihre Unternehmensführung einen Geschäftsführer bzw. Verkehrsleiter in den Bereichen Güterkraftverkehr, Taxi/Mietwagen, Kraftomnibus oder Krankentransport, so sprechen Sie mich an.


Zum 4.12.2011 muss jedes Verkehrsunternehmen über einen Verkehrsleiter (intern oder extern) verfügen. Basis ist die EU-Verordnung
1071/2009.

In Unternehmen, die den Beruf des Kraftverkehrsunternehmers ausüben, benennt mindestens eine natürliche Person den Verkehrsleiter, die die Anforderungen der Zuverlässigkeit und fachliche Eignung besitzen muss.

Er muss folgende Anforderungen erfüllen:

  • Die Verkehrstätigkeiten des Unternehmens tatsächlich und dauerhaft leiten.
  • In einer echten Beziehung zu dem Unternehmen stehen, z. B. als Angestellter, Direktor, Eigentümer oder Anteilseigner oder die Verwaltungsgeschäfte des Unternehmens führen oder, wenn das Unternehmen eine natürliche Person ist, selbst diese Person sein.
  • Ihren ständigen Aufenthalt in der Gemeinschaft haben oder das Unternehmen benennt eine natürliche Person mit ständigem Aufenthalt in der Gemeinschaft, die die Anforderungen (Zuverlässigkeit, fachliche Eignung) erfüllt und vertraglich beauftragt ist, Aufgaben als Verkehrsleiter für das Untenehmen auszuführen.


Einen Ergängzungslehrgang zur Fachkunde in Bezug auf die Verkehrsleitertätigkeit können Sie bei mir belegen.
Er vermittelt gesetzliche Grundkenntnisse in Bezug auf  den Umgang und die Auswirkungen der neuen EU
Verordnung 1071/2009 und deren Umsetzung in nationales Recht. Wie gehe ich in der Praxis mit den Anforderungen an den Verkehrsleiteer um, um für mich rechtlich sehr negative Auswirkungen zu vermeiden z.B. in Bezug auf das Verkehrszentralregister, Gewerbezentralregister, Führungszeugnis usw.

Verkehrsleiter-Vermittlung - Bitte sprechen Sie Herrn Frank R. Bibow persönlich an.

 

Weitere Dienstleistungen

Folgende Dienstleistungen bieten wir weiterhin an:

Firmengründung (USA - NL - D)
Import/Export-Consulting
Lademittelsoftware
Verkehrsleiter
Franchise-Angebote
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Frank R. Bibow
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