Gemäß EU VO 165/2014 hat jedes Verkehrsunternehmen und somit jeder Unternehmer dafür zu sorgen, dass seine Fahrer hinsichtlich des ordnungsgemäßen Funktionierens des digitalen oder analogen Fahrtenschreibers angemessen geschult und unterwiesen werden. Er muss regelmäßige Überprüfungen durchführen, um sicher zu stellen, das seine Fahrer die Fahrtenschreiber (digitales /analoges Kontrollgerät) ordnungsgemäß verwenden und bedienen und darf keine direkten oder auch indirekten Anweisungen erteilen die zum Missbrauch anregen oder auch führen könnten.
Können die Unternehmer die regelmäßigen Schulungen nicht nachweisen, haften sie uneingeschränkt für Verstöße Ihrer Fahrer. Für die Nachweispflicht ist eine schriftliche Dokumentation unbedingt erforderlich.
Ich biete für diese Unterweisungen regelmäßig eine 4-stündige Schulung entweder gemäß der unten anzuwählenden Termine oder auch nach Absprache Termine in Ihren Räumlichkeiten.