Gesetzliche Neuerung ab. 1.6.2017 für lof-Dienstleister:
 
Nach aktueller Rechtsauffassung des BMVI (Bundesministerium für Verkehr) und der BAG (Bundesamt für Güterkraftverkehr) ist für alle Beförderungen die Lohnunternehmen durchführen eine Erlaubnis nach § 3 GüKG (Güterkraftverkehrs-Gesetz)  für den gewerblichen Güterkraftverkehr erforderlich.
 
Der BMVI  hat nun klargestellt, dass auch Beförderungen, die im Vorlauf oder Nachlauf von Arbeitsleistungen der lof-Dienstleister erbracht werden der Erlaubnispflicht unterliegen. 
 
Zu beantragen die diese Güterkraftverkehrserlaubnis oder Gemeinschaftslizenz bei der zuständigen Unteren Verkehrsbehörde z.B. Landkreis mit den Voraussetzungen
  -  Zuverlässigkeit  (z.B. Führungszeugnis usw. )
  -  finanzielle Leistungsfähigkeit  (1. Kfz  9.000,- €  und jedes weitere Kfz  5.000,- €)
  -  fachliche Eignung  ( bestandene Fachkundeprüfung vor der zuständigen IHK )
 
Für die Vorbereitung auf die IHK-Fachkundeprüfung biete ich regelmäßig Wochenlehrgänge (Montag bis Feritag  07:30  - 17:00 Uhr) an verschiedenen Orten in Deutschland an. Möglich sind die gleichen Wochenlehrgänge auch als “Inhouse”-Seminare an einem Ort ihrer Wahl in Deutschland. Hierfür fordern Sie bitte ein entsprechendes Angebot bei mir an.
 
Die Fachkunde kann neben dem Unternehmer auch ein interner oder externer Verkehrsleiter erbringen insofern Sie im Moment keine Zeit haben die Prüfung selber vor der IHk ab zu legen. Auch bezüglich eines solchen Verkehrsleiters können Sie mich gerne ansprechen und ein entsprechendes Angebot einholen.
 
Neben der Vermittlung  eines Verkehrsleiters kann ich Sie auch im Rahmen der Beantragung der Güterkraftverkehrserlaubnis als Profi mit mehr als 30-jähriger Erfahrung beraten und betreuen.
 
Weitere Informationen zu den Lehrgängen, Prüfungen oder dem Verkehrsleiter finden Sie aber auch auf dieser Internetseite oder bei mir direkt:
 
Verkehrsseminare Frank R. Bibow
Tel: 04448 – 938844
Mobil: 0172 – 4206226
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